Datenschutzerklärung
Wir schützen Ihre Privatsphäre und Ihre privaten Daten. Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem Inhalt dieser Datenschutzbestimmungen sowie den anwendbaren deutschen Datenschutzgesetzen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) sowie dem Telemediengesetz („TMG“). In diesen Datenschutzbestimmungen wird geregelt, welche personenbezogenen Daten wir über Sie erheben, verarbeiten und nutzen. Wir bitten Sie daher, die nachfolgenden Ausführungen sorgfältig durchzulesen.

Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten
Personenbezogene Daten im Sinne dieser Datenschutzbestimmungen sind Einzelangaben über Ihre persönlichen oder sachlichen Verhältnisse. Hierzu zählen beispielsweise Ihr Name oder Ihre E-Mail-Adresse. Zu den personenbezogenen Daten zählen auch Informationen über Ihre Nutzung unserer Website.

Verwendungszweck
Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten um sicherzustellen, dass unsere Website in möglichst effektiver und interessanter Weise Ihnen gegenüber präsentiert wird.

Keine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, Sie haben in die Datenweitergabe eingewilligt oder wir sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu einer Datenweitergabe berechtigt oder verpflichtet. Dabei kann es sich insbesondere um die Auskunftserteilung für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr oder zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte handeln.

Datensicherheit
Wir sichern unsere Website und sonstigen Systeme durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verbreitung Ihrer Daten durch unbefugte Personen ab.
Sie können jederzeit Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten und ggf. deren Berichtigung und/oder Löschung und/oder Sperrung verlangen. Zu diesem Zweck und/oder um nähere Informationen hierüber zu erhalten, wenden Sie sich an uns über d
atenschutz@mail-wiedemann.de

Datenschutz und Websites Dritter
Die Website kann Hyperlinks zu und von Websites Dritter enthalten. Wenn Sie einem Hyperlink zu einer dieser Websites folgen, beachten Sie bitte, dass wir keine Verantwortung oder Gewähr für fremde Inhalte oder Datenschutzbedingungen übernehmen können. Bitte vergewissern Sie sich über die jeweils geltenden Datenschutzbedingungen, bevor Sie personenbezogene Daten an diese Websites übermitteln.

Kontakt
Sollten Sie Fragen, Kommentare oder Anfragen bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an uns unter den angegebenen Kontaktdaten. datenschutz@mail-wiedemann.de


Katrin Wiedemann

Anschrift: Schrammstraße 50, 02763 Zittau
Telefon: 03583 777920
Telefax: 03583 777919
E-Mail: k.wiedemann@mail-wiedemann.de

Die Steuerberatungskanzlei wird vertreten durch: Katrin Wiedemann
Umsatzsteuer Identifikationsnummer: DE268034896
Berufsbezeichnung des Steuerberaters: Steuerberaterin Katrin Wiedemann

  • Steuerberatungsgesetz (StBerG)
  • Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
  • Berufsordnung für Steuerberater (BOStB)
  • Steuerberatergebührenverordnung (StBVV)

  • Die Regelungen können bei der Bundessteuerberaterkammer unter
    unter Downloads (Berufsrechtliches Handbuch) eingesehen werden.

    Verantwortlich i.S.v. § 55 Abs. 2 RStV: Katrin Wiedemann
    Technischer Dienstleister: Wolters Kluwer Service und Vertriebs GmbH
    Contact Card



    Hauptniederlassung
                   
       Weitere Beratungsstelle
    Schrammstraße 50
                       Am Wassertrog 1        
    02627 Zittau                    
                 02625 Bautzen
    Tel.: 03583 777920                     Tel.: 03591 2739585
    Fax: 03583 777919                     Fax: 03591 2739764

    Öffnungszeiten
    Montag bis Donnerstag 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Freitag 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr



    Wichtige Änderung: Registrierkassen-Meldung ab 2025

    Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

    am 1. Januar 2025 startet nun die lange angekündigte Meldepflicht für elektronische Kassensysteme. Für Kassen, die schon in Betrieb sind, gibt es eine Übergangsregelung.
    Elektronische Kassensysteme sollten ursprünglich schon ab 2020 beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Die Meldepflicht wurde allerdings mehrfach verschoben, weil es kein Verfahren dafür gab - weder auf Papier noch digital.
    Ab 01. Januar 2025 steht Ihnen das Mitteilungsverfahren über das Programm "Mein Elster" oder die in Ihrer Kasse vorhandene „ERiC-Schnittstelle“ zur Verfügung.

    Was bedeutet das für Sie?

    ✔ Sie müssen Ihre Registrierkassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme (zum Beispiel Waagen mit Kassenfunktion) und die dazugehörige TSE bei ihrem zuständigen Finanzamt melden. Also im Grunde alle Kassen, die mit Strom versorgt werden müssen.
    ✔ Eine Übermittlungsmöglichkeit steht ab 1. Januar 2025 über das Programm "Mein Elster" zur Verfügung, betrifft Kassen ohne ERIC-Schnittstelle.
    ✔ Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden. Das Ministerium hat also eine Übergangsfrist für Altfälle geschaffen. Achtung es bei Fristüberschreitung drohen Bußgelder.
    ✔ Alle Aufzeichnungssysteme, die Unternehmer und Selbstständige ab dem 1. Juli 2025 anschaffen, mieten oder leasen, müssen stets innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden
    ✔ Systeme, die nicht mehr im Einsatz sind (Außerbetriebnahme), müssen künftig ebenfalls innerhalb eines Monats abgemeldet werden. Das gilt nicht nur, wenn man sich eine neue Kasse anschafft und die Alte ausmustert, sondern auch, wenn die alte Kasse nicht mehr funktioniert oder gestohlen wurde.
    ✔ Für elektronische Aufzeichnungssysteme, die vor dem 1. Juli 2025 endgültig außer Betrieb genommen werden, muss eine Abmeldung nur vorgenommen werden, wenn die Meldung der Anschaffung dieses Systems erfolgte.
    ✔ Bei jeder Mitteilung müssen stets alle elektronischen Aufzeichnungssysteme einer Betriebsstätte in der einheitlichen Mitteilung übermittelt werden, so das BMF-Schreiben. Diese Mitteilungspflicht regelt Paragraf 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO).

    Checkliste: Folgende Angaben müssen übermittelt werden

    • Name des Steuerpflichtigen,
    • Steuernummer des Steuerpflichtigen,
    • Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE),
    • Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
    • Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme,
    • Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
    • Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
    • Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems.


    Wegstreckenzähler und Taxameter

    Die Meldepflicht betrifft auch Wegstreckenzähler und Taxameter. Ausgenommen sind Taxameter und Wegstreckenzähler, die ohne eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verwendet werden und für die die Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung (längstens bis 31. Dezember 2025) in Anspruch genommen wird. Bei Taxametern und Wegstreckenzählern muss bei dem elektronischen Aufzeichnungssystem auch das jeweilige Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs mitgeteilt werden.
    Eine Meldung über unsere Steuerkanzlei ist leider nicht möglich, da Sie hierfür ihren persönlichen Elsterzugang oder die in der Kasse enthaltene ERIC-Schnittstelle nutzen müssen.
    Zur Vermeidung von Bußgeldern bitten wir Sie unbedingt fristwahrend tätig zu werden!

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Steuerkanzleiteam